Stell dich zur Wahl für den Fachschaftsrat (FSR) deines Fachbereichs

In der Zeit von Montag, den 09. Dezember 2024, bis Montag, den 16. Dezember 2024, finden an der Hochschule Niederrhein die Wahlen des Studierendenparlaments (Stupa) und die Wahlen des Fachschaftsrats (FSR) statt.

In das Studierendenparlament werden 21 Mitglieder gewählt, in den Fachschaftsrat 9 Mitglieder.

Die Stimmabgabe erfolgt dieses Jahr wieder digital per Online-Wahl.

Den Link zur Wahl findest du, wenn es soweit ist, auf dieser Website und auf der Seite des AStA unter www.asta.hn

Du möchtest dich zur Wahl stellen?

Dafür lädst Du dir den entsprechenden "Wahlvorschlag" herunter, füllst ihn aus, und gibst ihn in einem der AStA-Büros während der Öffnungszeiten ab.

WICHTIG: Der Wahlvorschlag muss spätestens zum 18.11.2024 in einem der AStA-Büros abgegeben werden!

Wahlberechtigt sind ausschließlich im Wählerverzeichnis aufgeführte Studierende. Ihr habt die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen. Beachtet hierzu bitte die Öffnungszeiten der AStA-Büros.

Hinweis zur geschlechterparitätischen Repräsentanz:
Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages ist auf geschlechterparitätische Repräsentanz zu achten. Wenn trotz intensiver Bemühungen die Parität der Liste nicht hergestellt werden kann, kann der Wahlvorschlag ausnahmsweise dennoch zugelassen werden, falls die Ausnahmegründe ausreichend dokumentiert wurden.

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Nachfrist FB02 und FB04:
Für die Fachbereiche 02 und 04 wurden keine FSR-Wahlvorschläge abgegeben. Für die beiden Fachbereiche können daher noch bis zum 22.11. Wahlvorschläge eingereicht werden.

Für alle anderen Fachbereiche und StuPa-Listen ist die Einreichungsfrist abgelaufen.

  • Mönchengladbach (Webschulstr. 20) (Mo-Do: 9:30-13:30, Fr: 10:30-12:30 Uhr)
  • Krefeld West (Adlerstr. 35) (Mo-Do: 10:00-14:00 Uhr)

durch die Wahlleitung entgegengenommen.

Die Annahme ist nur während der angegebenen, Öffnungszeiten möglich.

Wahlberechtigt sind alle Studierende, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Das Wählerverzeichnis kannst du ebenfalls in den AStA-Büros einsehen.

Hinweis:

Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages ist auf geschlechterparitätische Repräsentanz zu achten. Wenn trotz intensiver Bemühungen die Parität auf der Liste nicht hergestellt werden kann, kann der Wahlvorschlag ausnahmsweise dennoch zugelassen werden, wenn die Ausnahmegründe ausreichend dokumentiert wurden.

Noch Fragen?

Dir ist irgendwas unklar? Dann schreib uns gern eine Mail!